Kosten

Kosten

Kostenübernahme für Psychotherapie

Private Krankenversicherung, Beihilfe

Wenn in Ihrem Tarif psychotherapeutische Behandlung vereinbart ist, übernehmen die Privatkassen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in einem Richtlinienverfahren (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Analyse) wenn ein ordnungsgemäßer Antrag gestellt wird.

Hier finden Sie eine Checkliste für das Gespräch mit der Kasse.
Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu Ihrer Kasse auf und erkundigen Sie sich nach Ihren Versicherungsbedingungen.

 

Gesetzliche Krankenkassen

In der Regel übernehmen die Kassen die Behandlungskosten für Psychotherapie nur bei Vertragsbehandlern (KV-Sitz). In Ausnahmefällen (beispielsweise wenn kein freier Platz bei einem Vertragsbehandler gefunden wird und die zumutbare Wartezeit überschritten wird) übernehmen die gesetzlichen Kassen die Behandlungskosten, wenn ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt wird (Ermessenentscheidung). Unter „Patient*innenservice“ finden Sie weitere Informationen.

 

Selbstzahler

Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn keine „krankheitswertige Störung“ vorliegt (was Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden), sondern die Therapie hauptsächlich dem Ziel der persönlichen Weiterentwicklung oder einer aktuellen Problemklärung dienen soll.
Ich berechne meine Behandlungskosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Kostenübernahme Beratung und Coaching

Die Kosten für Paartherapie, Beratung und Coaching sind nicht erstattungsfähig und müssen selbst gezahlt werden.