Patient*innenservice
Patient*innenservice
In Ausnahmefällen ist es der Versicherten/dem Versicherten auch möglich, nicht zugelassene Vertragsbehandler*innen
(also Ärzt*innen und Psycholog*innen, die in Privatpraxis arbeiten) in Anspruch zu nehmen. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Behandlungsplatz von Vertragsbehandler*innen nicht zur Verfügung gestellt werden kann (bspw. lange Wartezeiten). Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Qualität der Versorgung bei privat niedergelassenen Behandler*innen gleichwertig ist.
Im Rahmen der Kostenerstattung erfolgt die Abrechnung der Leistung zwischen Ärzt*in/Psycholog*in und Patient*in.
Der/die Patient*in erhält die Kosten auf Antrag von der Krankenkasse ganz oder zum Teil erstattet.
Falls Sie sich für die Kostenerstattung interessieren, ist Folgendes zu beachten:
- Sie müssen sich vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen und diese informieren, bzw. den Antrag auf Kostenerstattung stellen.
- Zwischen Ihnen und dem/der Behandler*in muss eine schriftliche Vereinbarung über die Kostenerstattung getroffen werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.